Schutzkonzept
des Villa Zündfunke e. V. für den Bereich offene Kinder-und Jugendarbeit ( Mai 2019)
Der Villa Zündfunke e. V. (Anbieter) möchte durch seine Angebote im Bereich offene Kinder- und Jugendarbeit sowie durch die Bereitstellung des selbst geführten Jugendraumes zu einer positives Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen – ungeachtet ihrer Herkunft, Religion und Ideologie – beitragen.
Zur Ausübung jeglicher Form von Gewalt gehören Täter- und Opferrolle. Durch die Stärkung der sozialen Kompetenz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen möchten wir jungen Menschen helfen, weder die eine noch die andere Rolle durch ihr Verhalten einzunehmen, sich dieses Mechanismus bewusst zu werden und
abzulehnen (Gewaltdefinitionen siehe im Textverlauf).
Dies kann nur in einer geschützten Atmosphäre erfolgen.
Um eine solche Umgebung zu schaffen, ist es wichtig, sich als Anbieter eventueller Risikosituationen bewusst zu sein und klare Verhaltensregeln sowohl für Mitarbeiter und Ehrenamtliche als auch für teilnehmende Kinder und Jugendliche aufzustellen.
Somit können wir präventiv tätig werden.
In der offenen Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich z. B. nachfolgende Situationen, die die Balance des Machtverhältnisses stören können und ggf. ein Risikopotential in sich bergen:
• Körperkontakt bei Begrüßung und Verabschiedung
• Vieraugengespräche in geschlossenen Räumen
• Übernachtungen/ Freizeiten
• Bilder, Filme und Musik mit pornografischem Inhalt aus dem Internet/ Smartphone
• Fotos oder Film- und Tonaufnahmen von Teilnehmern ohne deren
Einwilligung bzw. die Einwilligung deren Eltern
Prävention und Intervention im Verdachtsfall sind wichtige Säulen des
Schutzkonzeptes, die es ständig weiterzuentwickeln und zu überprüfen gilt.
Durch einen Verhaltenskodex, den alle in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitwirkenden sowie der geschäftsführende Vereinsvorstand unterzeichnen müssen, werden klare Richtlinien zum Verhalten bzw. Konsequenzen bei Verdacht auf Fehlverhalten bzgl. sexueller und körperlicher Gewalt und/ oder Machtmissbrauch festgelegt. Zudem werden die maßgeblich in der Kinder- und Jugendarbeit handelnden Personen durch Schulungen für den Themenbereich sensibilisiert und auf den Umgang mit Konfliktsituationen vorbereitet. Eventuelle Kosten für die Schulungen trägt der Verein.
Selbstverwalteter Jugendraum
Für den selbstverwalteten Jugendraum werden mit den Nutzern gemeinsam Regeln erarbeitet und ausgehängt sowie auf unserer Homepage veröffentlicht.
Ebenso wird ein Ansprechpartner für Verdachtsfälle und Meldung von Grenzüberschreitungen öffentlich genannt.
Im Falle einer Meldung an den Ansprechpartner ist der geschilderten Situation unverzüglich nachzugehen und eine fachlich qualifizierte Beratungsstelle einzuschalten. Das Festschreiben notwendiger Schritte im Falle einer Intervention verleiht den Mitarbeitern Handlungssicherheit und beschleunigt den Ablauf im Beschwerdefall.
Definition Machtgefälle/ Machtmissbrauch
Ein Machtgefälle besteht, wenn eine Person über eine andere, z. B. Durch ihre Position, Macht hat. Wir sprechen von Machtmissbrauch, wenn Macht, die man gegenüber anderen besitzt, dazu benutzt wird, um sich über andere zu stellen, andere klein zu machen oder anderweitig destruktiv auf sie einzuwirken.
Definition Grenzverletzungen/ sexualisierte Gewalt
Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern und
Jugendlichen, die deren persönliche Grenzen im Kontext eines
Betreuungsverhältnisses überschreiten.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist jegliche sexuelle Handlung, die an, mit oder vor einem Menschen vorgenommen wird oder deren Androhung. Kennzeichen ist, dass die Handlung entweder gegen dessen Willen stattfindet oder die Interagierenden sich nicht auf Augenhöhe begegnen.
Gewalt unter Kindern und Jugendlichen
Gewalt ist jedes Mittel, das eingesetzt wird, um einem anderen Menschen den eigenen Willen aufzuzwingen oder ihn zu etwas zu nötigen, was er/ sie nicht will.
Es gibt zwei Arten von Gewalt: die körperliche und die seelische Gewalt.
Körperliche Gewalt heißt, einen anderen Menschen zu bedrängen, festzuhalten, zu schlagen, zu treten oder anderweitig körperlich weh zu tun. Wenn wir von sexueller Gewalt sprechen, sagt dies etwas über das Ziel der Gewaltanwendung aus.
Anhang: Verhaltenskodex
Verhaltenskodex
für Beteiligte an der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Villa Zündfunke e. V.
Nähe und Distanz
Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen ernst und achten sie. Wenn aus gutem Grund von einer Regel abgewichen wird, muss dies transparent begründte werden und bekannt gemacht werden.
• Wir pflegen einen respektvollen, achtsamen und altersmäßig angemessenen Umgang miteinander.
• Die Grenzen eines jeden Einzelnen werden geachtet und respektiert. Dabei wird auf verbale und nonverbale Kommunikation der Grenzen geachtet.
• Grenzverletzungen werden thematisiert.Dies schließt Freundschaften oder Exklusivkontakte zu einzelnen Kindern und Jugendlichen generell aus, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen. Sollten aber von Beginn an verwandtschaftliche oder freundschaftliche Verbindungen bestehen, so muss das thematisiert werden.
Sprache und Wortwahl
• Wir verwenden in der Kinder- und Jugendarbeit keine abwertende und sexualisierte Sprache. Dazu gehören: sexuelle Anspielungen, Bloßstellungen, abfällige Bemerkungen.
• Wir vermeiden Ironie und Zweideutigkeit im Kontakt mit Kindern und Jugendliche, da diese oft nicht verstanden werden.
• Wir achten darauf, wie Kinder und Jugendliche untereinander
kommunizieren.
• Gruppenleiter, Ehrenamtliche und Hauptamtliche differenzieren, in welchem persönlichen Kontakt sie zu den Kindern und Jugendlichen stehen und wissen, dass Gespräche vermieden werden sollen, die zu sehr in den persönlichen Bereich eines Kindes gehen können.
• Direktive, d.h. Konsequente Umgangsformen werden dann eingesetzt, wenn dies begründet und im erzieherischen Kontext notwendig ist.
Verhalten auf Freizeiten und Reisen
Freizeiten mit Übernachtungen sind Situationen mit besonderen Herausforderungen. Die Verantwortlichen sollen sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst sein.
• Die Kinder und Jugendlichen werden von einer ausreichenden Zahl
erwachsener Bezugspersonen begleitet. Sind Teilnehmer beider
Geschlechter zusammen, so spiegelt sich dies auch in der Gruppe der
Begleitpersonen wider.
• Sollten die Räumlichkeiten keine Trennung von Jungen und Mädchen zulassen, so ist mit dieser Abweichung – wie bei allen Abweichungen – transparent umzugehen; sie ist im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten zu besprechen und von ihnen zu genehmigen.
• Die Begleiter sind jeder Zeit für die Teilnehmer ansprechbar. Die
Aufsichtspflicht ist gewissenhaft und je nach vorheriger Absprache mit den Erziehungsberechtigten wahrzunehmen.
Schutz der Intimsphäre, insbesondere bei Fahrten und Übernachtungen
Wir achten die Intimsphäre beim Toilettengang und bei Waschsituationen und wir achten bei der Unterbringung die Geschlechter- und Altersgrenzen.
• Körperkontakt ist in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weitestgehend auszuschließen. Wo er erfolgt, hat er altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Der Wille des Kindes/ des Jugendlichen ist ausnahmslos zu respektieren.
• Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten. Das bedeutet, „intime Räume“ nur nach deutlicher vorheriger Ankündigung und mit Begründung zu betreten, z. B. Wenn die Sicherheit eines Schutzbefohlenen in Gefahr ist.
Geschenke und Belohnungen
Wir pflegen generell einen zurückhaltenden Umgang mit Geschenken.
• Geschenke machen: Belohnungen und Geschenke an Kinder und
Jugendliche sind transparent zu machen und müssen im Wert und Umfang der Situation angemessen sein. Sie dürfen nicht dazu genutzt werden, um Einzelne zu bevorzugen oder engere Bindungen/ emotionale Abhängigkeiten zu erzeugen.
• Geschenke annehmen: Finanzielle Zuwendungen und Geschenke an
einzelne Gruppenleiter oder Hauptamtliche, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, sind nicht erlaubt.
Recht am Bild und Umgang mit Medien/ sozialen Netzwerken
Wir achten das Recht am Bild und achten darauf, dass Heranwachsende nur mit altersgerechten Medien in Kontakt kommen. Vor einer geplanten Veröffentlichung von Bildern oder Videos holen wir von den Eltern vorab eine schriftliche Zustimmung ein.
Im Umgang mit Medien beachten wir die geltenden Datenschutzbestimmungen.
• Medien, die wir Kindern und Jugendlichen zugänglich machen, sind
altersangemessen.
• Wir achten darauf, dass Kinder und Jugendliche selbst gut und angemessen mit Medien Dritter umgehen.
• Wenn jemand in einer bestimmten Situation oder generell nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, so respektieren wir dies.
• Wenn Fotos oder Filmmaterial, auf dem Kinder oder Jugendliche eindeutig erkennbar sind, in den Medien des Vereins veröffentlicht werden, muss vorab ausnahmslos das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt werden.
• Wenn Fotos kommentiert werden, achten wir auf eine respektvolle
Ausdrucksweise.
Fehlerkultur und Disziplinarmaßnahmen
Wir wollen für unseren Verein eine fehleroffene Kultur, in der sich Menschen entwickeln können, auch wenn sie nicht immer unseren Vorstellungen gemäß handeln. Sie müssen aber die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu reflektieren und zu verändern. Hierzu beachten wir folgende Grundsätze:
• Fehler und Vorfälle sollten so früh wie möglich angesprochen werden.
• Grenzverletzendes Verhalten wird konsequent unterbunden.
• Verbale und nonverbale Gewalt werden nicht toleriert.
• Wir weisen im Gespräch mit Kindern und Jugendlichen auf ein falsches Verhalten hin und sprechen bei Bedarf mit den Eltern.
• Wenn wir einschüchterndes Verhalten, körperliche Übergriffe, zu große Nähe, verbale Gewalt oder ähnliches in unserer Jugendarbeit beobachten, wird die Situation gestoppt, das Verhalten angesprochen und eine Veränderung eingefordert.
• Sanktionen gestalten wir fair, transparent, altersgemäß und dem Verfehlen angemessen; sie erfolgen zeitnah. Sanktionen werden mit den Verantwortlichen des Vereins für die Jugendarbeit abgestimmt, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.
Dieses Konzept und diesen Verhaltenskodex einzuhalten haben wir uns in einer unterschriebenen Form beim Jugendamt der Stadt Leverkusen gerne verpflichtet.